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Pflegehilfsmittel
Monatliche Boxen für pflegende Angehörige, Abrechnung über die Kasse.

Pflegehilfsmittel
Gut versorgt zu Hause – Pflegehilfsmittel passend zu Ihrem tatsächlichen Bedarf.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt regelmäßig Verbrauchsmaterialien. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen erleichtern die tägliche Pflege und helfen dabei, hygienische Bedingungen zu schaffen.
In der Schöffen-Apotheke in Schöffengrund unterstützen wir Sie bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und beraten Sie dazu, welche Produkte Sie tatsächlich benötigen.
Bis zu 42 Euro monatlich über die Pflegekasse
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben.
Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 42 Euro pro Monat.
Das bedeutet: Erfüllen Sie die Voraussetzungen und liegt die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vor, können benötigte Pflegehilfsmittel regelmäßig bezogen werden, ohne dass Sie die Kosten innerhalb des genehmigten Betrages selbst tragen müssen.
Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?
Zu den typischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Mundschutz beziehungsweise geeignete Schutzmasken
- Fingerlinge
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Welche Produkte und Mengen sinnvoll sind, richtet sich nach der individuellen Pflegesituation.
Deshalb stellen wir nicht einfach eine beliebige Standardbox zusammen, sondern schauen gemeinsam mit Ihnen, was bei der Pflege tatsächlich gebraucht wird.
Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammengestellt
Nicht jeder Haushalt benötigt dieselben Produkte. Während beispielsweise bei einer Person besonders viele Einmalhandschuhe benötigt werden, sind in einer anderen Pflegesituation Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen wichtiger.
Wir beraten Sie bei der Auswahl und stellen die Versorgung entsprechend Ihrem Bedarf zusammen.
So erhalten Sie Produkte, die im Pflegealltag tatsächlich verwendet werden – statt jeden Monat Artikel anzusammeln, die Sie gar nicht benötigen.
Kein Rezept vom Arzt notwendig
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel benötigen Sie grundsätzlich kein ärztliches Rezept.
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, muss jedoch ein entsprechender Antrag gestellt und die Versorgung genehmigt werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob bereits eine Genehmigung vorliegt oder wie der Antrag funktioniert?
Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen dabei.
Monatliche Versorgung ohne zusätzlichen Aufwand
Nach erfolgter Genehmigung kann die benötigte Ausstattung regelmäßig über uns bezogen werden.
Wir behalten gemeinsam mit Ihnen im Blick, ob die Zusammenstellung weiterhin zu Ihrer Pflegesituation passt. Ändert sich der Bedarf, kann auch die Auswahl der Pflegehilfsmittel angepasst werden.
Das ist besonders praktisch für pflegende Angehörige, die im Alltag bereits genug organisieren müssen.
Für wen kommt die Versorgung infrage?
Ein Anspruch kann insbesondere bestehen, wenn
- ein anerkannter Pflegegrad vorliegt,
- die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung lebt,
- die Pflege zumindest teilweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt
- und die Pflegehilfsmittel für die konkrete Pflegesituation benötigt werden.
Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, klären wir gerne mit Ihnen.
Wir kümmern uns gemeinsam um Ihre Versorgung
Sie pflegen einen Angehörigen oder benötigen selbst regelmäßig Pflegehilfsmittel?
Kommen Sie in der Schöffen-Apotheke in Schöffengrund vorbei oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu Ihrem Bedarf, unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen und kümmern uns anschließend um eine möglichst unkomplizierte Versorgung.
Damit mehr Zeit für das bleibt, worauf es bei der Pflege wirklich ankommt: der Mensch.
