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Wenn die Apotheke beim Arzt nachfragt: Was hinter der Rezeptprüfung wirklich steckt

Fachlich geprüft von Katharina Zörb ·

Warum ruft die Apotheke wegen meines Rezepts beim Arzt an?

Eine Rückfrage beim Arzt bedeutet nicht, dass mit Ihrem Rezept etwas „nicht stimmt“. In der Apotheke prüfen wir jede ärztliche Verordnung vor der Abgabe. Manchmal ergeben sich dabei Fragen, die wir zunächst klären müssen – etwa zu Dosierung, Wirkstärke, Menge oder zur Verordnung selbst. In seltenen Fällen können auch Zweifel an der Echtheit oder Unverändertheit eines Rezepts eine Rolle spielen.

Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Sie kommen mit einem Rezept in die Apotheke, möchten Ihr Medikament abholen und eigentlich scheint alles ganz unkompliziert zu sein. Doch anstatt Ihnen das Arzneimittel direkt auszuhändigen, schaut die Apothekerin oder der Apotheker noch einmal genauer auf die Verordnung und sagt:

„Wir würden dazu gerne kurz mit Ihrer Arztpraxis Rücksprache halten.“

Für Patientinnen und Patienten kann das zunächst irritierend sein. Schließlich hat eine Ärztin oder ein Arzt das Arzneimittel verordnet. Warum muss die Apotheke die Verordnung dann noch einmal hinterfragen?

Die Antwort darauf hat viel mit unserer Aufgabe als Apothekerinnen und Apotheker zu tun.

Wir sind nicht lediglich die Stelle, an der ein ärztlich verordnetes Medikament abgeholt wird. Die Apotheke ist eine eigenständige fachliche Kontrollinstanz innerhalb der Arzneimittelversorgung. Bevor wir ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel abgeben, prüfen wir die Verordnung und beurteilen sie aus pharmazeutischer Sicht.

In den allermeisten Fällen läuft das völlig unbemerkt im Hintergrund ab. Nur wenn sich dabei eine Frage ergibt, bekommen Patientinnen und Patienten überhaupt mit, dass diese Prüfung stattfindet.

Als Apothekerin und Inhaberin der Schöffen-Apotheke möchte ich deshalb erklären, warum wir Rezepte prüfen, weshalb gelegentlich eine Rücksprache mit der Arztpraxis notwendig ist und welche Rolle dabei auch das Thema Rezeptfälschungen spielt.

Ein Rezept wird in der Apotheke nicht einfach nur „eingelöst“

Die Vorstellung, dass ein Rezept gewissermaßen ein Abholschein für ein bestimmtes Medikament ist, trifft unsere Arbeit nur teilweise.

Natürlich ist die ärztliche Verschreibung die Grundlage dafür, dass ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel abgegeben werden kann. Trotzdem bedeutet eine ärztliche Verordnung nicht, dass wir das genannte Präparat ohne weitere Prüfung aus dem Lager holen und aushändigen.

Zu unseren Aufgaben gehört es unter anderem, die Verordnung auf Eindeutigkeit und Plausibilität zu prüfen.

Dabei können ganz unterschiedliche Fragen eine Rolle spielen: Ist eindeutig, welches Arzneimittel gemeint ist? Ist die Wirkstärke nachvollziehbar? Ist die verordnete Menge klar? Gibt es Auffälligkeiten bei der Dosierung? Sind alle erforderlichen Angaben vorhanden? Bestehen pharmazeutische Bedenken oder ergibt sich aus der Verordnung eine Unklarheit?

Viele dieser Prüfungen dauern nur wenige Sekunden.

Patientinnen und Patienten bemerken davon normalerweise überhaupt nichts.

Und genau das ist eigentlich ein gutes Zeichen.

Warum kann eine Apotheke beim Arzt anrufen?

Für eine Rückfrage bei der Arztpraxis gibt es nicht den einen typischen Grund.

Manchmal handelt es sich um etwas sehr Banales.

Vielleicht wurde bei der Verordnung versehentlich die falsche Wirkstärke ausgewählt. Vielleicht ist nicht eindeutig, welche Packungsgröße gemeint ist. Eine Dosierungsangabe kann Rückfragen aufwerfen oder ein verordnetes Präparat ist in dieser Form nicht mehr verfügbar.

Bei Papierverordnungen können darüber hinaus Angaben schlecht lesbar sein. Beim E-Rezept fallen einige dieser klassischen Probleme weg, weil die Verordnungsdaten digital übermittelt werden. Andere pharmazeutische Fragen können aber selbstverständlich weiterhin auftreten.

Eine Rückfrage kann außerdem notwendig sein, wenn die verordnete Therapie ungewöhnlich erscheint oder eine Angabe nicht zu dem passt, was wir aufgrund der übrigen Verordnung erwarten würden.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Verordnung falsch sein muss.

Eine ungewöhnliche Dosierung kann medizinisch vollkommen beabsichtigt sein. Sie kann aber trotzdem so ungewöhnlich sein, dass wir lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig.

Denn wir sollten bei Arzneimitteln niemals raten.

Auch Ärzte können sich einmal vertippen

Das klingt selbstverständlich, wird aber gelegentlich vergessen: Auch in einer Arztpraxis arbeiten Menschen.

Bei der täglichen Vielzahl von Verordnungen können Eingabefehler entstehen. In einer Software kann versehentlich die falsche Stärke ausgewählt werden, eine Dosierung kann falsch übernommen werden oder zwei ähnlich benannte Präparate können verwechselt werden.

Das bedeutet nicht, dass die Behandlung grundsätzlich falsch wäre.

Häufig reicht ein kurzes Telefonat zwischen Apotheke und Arztpraxis aus, um eine solche Frage eindeutig zu klären.

Genau hier zeigt sich auch der Sinn des Systems: Zwischen der Verordnung eines Arzneimittels und seiner tatsächlichen Abgabe gibt es noch einmal eine pharmazeutische Kontrolle.

Wir verstehen diese Kontrolle nicht als Konkurrenz zur ärztlichen Entscheidung, sondern als zusätzliche Sicherheit für den Patienten.

Warum dürfen wir bei einer Unklarheit nicht einfach selbst entscheiden?

Vielleicht denken Sie sich bei manchen Rückfragen: Wenn doch offensichtlich ist, was gemeint ist, warum gibt die Apotheke das Medikament dann nicht einfach ab?

Weil es Grenzen dessen gibt, was wir ohne Rücksprache verändern oder interpretieren dürfen.

Die Apothekenbetriebsordnung schreibt ausdrücklich vor, dass ein Arzneimittel nicht abgegeben werden darf, wenn eine Verschreibung einen für uns erkennbaren Irrtum enthält, nicht lesbar ist oder sich andere Bedenken ergeben, solange die Unklarheit nicht beseitigt wurde.

Das ist ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit:

Bei einer relevanten Unklarheit müssen wir klären – nicht vermuten.

Damit schützt der Gesetzgeber nicht nur die Apotheke, sondern vor allem den Patienten.

Denn ein falsch verstandener Medikamentenname ist etwas anderes als ein falsch verstandener Einkaufszettel. Bei Arzneimitteln können Wirkstoff, Dosierung und Wirkstärke unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Warum dauert die Rückfrage manchmal länger?

Im Idealfall erreichen wir die Arztpraxis sofort, sprechen kurz mit der Ärztin, dem Arzt oder dem zuständigen Praxispersonal und können die Frage innerhalb weniger Minuten klären.

Leider funktioniert das nicht immer so schnell.

Arztpraxen führen gerade Behandlungen durch, die Telefonleitungen sind belegt oder die verordnende Ärztin beziehungsweise der Arzt ist gerade nicht erreichbar. Besonders schwierig kann eine Rücksprache außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten werden.

Für Sie als Patientin oder Patient kann das ärgerlich sein – vor allem dann, wenn Sie das Medikament dringend benötigen.

Das verstehen wir sehr gut.

Trotzdem können wir eine relevante Unklarheit nicht allein deshalb ignorieren, weil ihre Klärung gerade unbequem ist.

Unser Ziel ist immer, gemeinsam eine möglichst schnelle und sichere Lösung zu finden.

Eine Rückfrage beim Arzt ist kein Verdacht gegen den Patienten

Das möchte ich besonders hervorheben.

Wenn wir eine Verordnung genauer prüfen oder eine Arztpraxis anrufen, sollten Sie das nicht als Misstrauen gegenüber Ihnen persönlich verstehen.

In den meisten Fällen geht es überhaupt nicht um die Frage, ob eine Verordnung echt ist.

Es geht um die Arzneimitteltherapie.

Vielleicht ist uns eine Dosierung aufgefallen. Vielleicht gibt es eine Unstimmigkeit zwischen zwei Angaben. Vielleicht benötigen wir eine Information, die der Arzt bei der Ausstellung anders gemeint hat, als sie bei uns angekommen ist.

Patientinnen und Patienten geraten dabei häufig nur deshalb in eine unangenehme Situation, weil sie zwischen Arztpraxis und Apotheke stehen.

Deshalb versuchen wir solche Fragen möglichst sachlich und diskret zu klären.

Es gibt allerdings auch gefälschte und manipulierte Rezepte

Neben den vielen alltäglichen und vollkommen harmlosen Gründen für eine Rückfrage gibt es einen besonderen Fall: Zweifel an der Echtheit oder Unverändertheit einer Verschreibung.

Rezeptfälschungen kommen vor.

Menschen versuchen beispielsweise, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne eine entsprechende ärztliche Behandlung zu erhalten oder sich größere Mengen eines Arzneimittels zu beschaffen.

Besonders problematisch kann das bei Arzneimitteln sein, die ein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial besitzen.

Für eine Apotheke entsteht dadurch eine besondere Verantwortung.

Wir müssen einerseits wachsam sein. Andererseits dürfen wir nicht jeden Patienten mit einer ungewöhnlichen Verordnung unter Generalverdacht stellen.

Das verlangt Fingerspitzengefühl.

Was versteht man unter einer Rezeptfälschung?

Grundsätzlich kann eine Manipulation darin bestehen, dass eine tatsächlich ausgestellte Verordnung nachträglich verändert wurde oder dass eine Verschreibung vorgetäuscht wird, die in dieser Form gar nicht ärztlich ausgestellt worden ist.

Mehr Details möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht nennen.

Es wäre aus meiner Sicht falsch, in einem öffentlichen Patientenratgeber konkrete Merkmale oder Prüfmethoden aufzuzählen, anhand derer eine Apotheke eine mögliche Fälschung erkennt.

Für Patienten ist vielmehr entscheidend zu wissen:

Wenn uns an einer Verordnung etwas ungewöhnlich erscheint, prüfen wir zunächst den Sachverhalt.

Nicht jede Auffälligkeit ist eine Fälschung.

Und nicht jede ungewöhnliche Verschreibung ist verdächtig.

Eine ungewöhnliche Verordnung kann vollkommen richtig sein

Gerade das ist für unsere tägliche Arbeit entscheidend.

Arzneimittel werden für sehr unterschiedliche Erkrankungen und Patienten eingesetzt. Dosierungen, die für einen Patienten ungewöhnlich wären, können bei einem anderen medizinisch vollkommen richtig sein.

Auch Fachärzte setzen Arzneimittel teilweise in Therapiesituationen ein, die wir in einer öffentlichen Apotheke nicht täglich sehen.

Deshalb funktioniert eine verantwortungsvolle Rezeptprüfung nicht nach dem Prinzip:

„Das sieht ungewöhnlich aus, also ist es falsch.“

Vielmehr fragen wir:

„Ist diese Verordnung nachvollziehbar und können wir bestehende Fragen plausibel klären?“

Wenn wir Zweifel haben, ist die Rücksprache mit der verordnenden Praxis eine der wichtigsten Möglichkeiten dafür.

Was passiert bei einem tatsächlichen Fälschungsverdacht?

Wenn sich ernsthafte Zweifel daran ergeben, dass eine Verschreibung tatsächlich so ausgestellt wurde, können wir das betreffende Arzneimittel nicht einfach abgeben.

Die naheliegende Maßnahme ist zunächst eine Klärung.

Hat die angegebene Arztpraxis diese Verordnung tatsächlich ausgestellt? Ist das Arzneimittel für diesen Patienten verordnet worden? Entspricht die vorliegende Verordnung dem, was die Praxis ausgestellt hat?

In vielen Fällen lässt sich damit relativ schnell feststellen, ob ein Missverständnis oder tatsächlich ein ernsthafteres Problem vorliegt.

Wie anschließend mit einem konkreten Verdachtsfall umzugehen ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Für einen unbeteiligten Patienten ist aber vor allem eines wichtig: Eine solche Prüfung ist keine Vorverurteilung.

Wir müssen zunächst feststellen, was tatsächlich passiert ist.

Warum Rezeptfälschungen keine Bagatelle sind

Man könnte sich fragen, warum die Apotheke überhaupt so genau hinschauen muss. Schließlich möchte jemand doch „nur“ ein Medikament erhalten.

Genau darin liegt allerdings das Problem.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen nicht ohne Grund der Verschreibungspflicht.

Ihre Anwendung soll aufgrund ihrer Wirkungen und Risiken ärztlich begleitet werden. Bei manchen Wirkstoffen können eine falsche Dosierung, eine ungeeignete Anwendung oder eine Kombination mit anderen Medikamenten erhebliche gesundheitliche Folgen haben.

Bei anderen Präparaten besteht zusätzlich ein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial.

Wer versucht, die ärztliche Kontrolle durch eine manipulierte Verschreibung zu umgehen, setzt deshalb nicht nur ein formales System außer Kraft. Unter Umständen setzt die betreffende Person auch ihre eigene Gesundheit erheblichen Risiken aus.

Hinzu kommt unsere Verantwortung als Apotheke.

Wir dürfen Arzneimittel nicht sehenden Auges auf Grundlage einer Verordnung abgeben, an deren Ordnungsmäßigkeit ernsthafte Zweifel bestehen.

Ist das mit dem E-Rezept nicht längst erledigt?

Das E-Rezept hat die Situation deutlich verändert.

Bei den meisten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist die elektronische Verordnung inzwischen der Regelfall.

Die Verordnung wird digital erstellt und von der verordnenden Ärztin beziehungsweise dem Arzt elektronisch signiert. Die eigentlichen Rezeptdaten werden über die Telematikinfrastruktur bereitgestellt und von der Apotheke elektronisch verarbeitet.

Das ist ein großer Unterschied zum klassischen Papierrezept.

Ein ausgedruckter E-Rezept-Code ist beispielsweise nicht einfach ein neues Papierrezept. Der Ausdruck ermöglicht den Zugriff auf die elektronisch hinterlegte Verordnung.

Die für die Arzneimittelabgabe relevanten Verordnungsdaten liegen digital vor.

Ist ein E-Rezept fälschungssicher?

Das E-Rezept besitzt wesentlich andere Sicherheitsmechanismen als ein klassisches Papierrezept.

Nach Angaben der gematik werden E-Rezepte von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Arzneimittelabgabe.

Außerdem sorgt das technische Statusmodell dafür, dass ein E-Rezept nicht gleichzeitig in mehreren Apotheken beliefert werden kann.

Damit werden klassische Manipulationsmöglichkeiten eines Papierrezepts erheblich erschwert.

Das bedeutet allerdings nicht, dass wir bei einem E-Rezept auf unsere pharmazeutische Prüfung verzichten können.

Denn technische Echtheit und pharmazeutische Plausibilität sind zwei unterschiedliche Dinge.

Auch ein technisch korrektes E-Rezept kann eine Rückfrage notwendig machen

Das ist ein wichtiger Punkt.

Ein elektronisch korrekt ausgestelltes und signiertes Rezept kann trotzdem eine medizinische oder pharmazeutische Frage aufwerfen.

Wenn beispielsweise versehentlich die falsche Wirkstärke ausgewählt wurde, macht die elektronische Signatur aus dieser Auswahl keine pharmazeutisch richtige Dosierung.

Die Signatur bestätigt vereinfacht gesagt die elektronische Verordnung und ihre Herkunft. Sie ersetzt nicht unsere fachliche Beurteilung des Inhalts.

Deshalb wird es auch in einer vollständig digitalen Rezeptwelt Situationen geben, in denen wir zum Telefon greifen und mit einer Arztpraxis sprechen.

Vielleicht sogar seltener als früher – denn unleserliche Handschriften oder bestimmte formale Fehler werden durch die Digitalisierung reduziert.

Die pharmazeutische Verantwortung der Apotheke bleibt aber bestehen.

Warum können Papierrezepte trotzdem weiterhin eine Rolle spielen?

Das E-Rezept ist zwar inzwischen der Standard, aber Papierverordnungen sind nicht vollständig aus der Arzneimittelversorgung verschwunden.

Es gibt besondere Verordnungsarten und gesetzlich geregelte Ausnahmen, bei denen andere Verfahren gelten.

Deshalb müssen Apotheken auch weiterhin sowohl mit elektronischen als auch mit bestimmten papiergebundenen Verordnungen umgehen können.

Und selbstverständlich gelten auch dort die gleichen Grundprinzipien: Eine Verordnung muss ordnungsgemäß sein und bestehende relevante Unklarheiten müssen vor der Abgabe geklärt werden.

Rezeptfälschung und Arzneimittelfälschung sind zwei verschiedene Dinge

Diese Begriffe werden gelegentlich miteinander verwechselt.

Bei einer Rezeptfälschung geht es um die ärztliche Verschreibung. Die Verordnung selbst wurde beispielsweise vorgetäuscht oder verändert.

Bei einer Arzneimittelfälschung ist dagegen das Arzneimittel beziehungsweise die Arzneimittelpackung betroffen.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Probleme.

Gerade bei Arzneimittelfälschungen zeigt sich übrigens ein weiterer Vorteil der regulären Apothekenversorgung: Apotheken beziehen Arzneimittel über kontrollierte und gesetzlich regulierte Lieferketten.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bestehen darüber hinaus umfangreiche europäische Sicherheitsmechanismen zur Überprüfung von Arzneimittelpackungen.

Wer Arzneimittel über eine reguläre Apotheke bezieht, befindet sich damit in einer völlig anderen Versorgungskette als jemand, der vermeintliche Medikamente über dubiose Internetangebote oder andere nicht autorisierte Bezugsquellen bestellt.

Was sollten Sie tun, wenn Sie selbst einen Fehler auf Ihrem Rezept entdecken?

Wenn Ihnen auffällt, dass auf Ihrer Verordnung etwas nicht stimmen könnte, sprechen Sie uns bitte einfach an.

Versuchen Sie insbesondere bei einer Papierverordnung nicht, Angaben selbst zu korrigieren.

Auch wenn die Änderung vollkommen logisch erscheint und Sie genau wissen, was Ihr Arzt gemeint hat, kann eine eigenhändige Veränderung des Rezepts neue Probleme verursachen.

Der richtige Weg ist die Klärung über die Apotheke oder die ausstellende Arztpraxis.

Beim E-Rezept ist es ähnlich: Wenn Sie beispielsweise ein anderes Präparat oder eine andere Wirkstärke erwartet haben, sagen Sie uns das bitte.

Dann können wir prüfen, was tatsächlich verordnet wurde und ob eine Rücksprache mit der Arztpraxis notwendig ist.

Und wenn Sie Ihr Medikament dringend benötigen?

Gerade bei wichtigen Dauermedikamenten kann es natürlich beunruhigend sein, wenn eine Verordnung nicht sofort beliefert werden kann.

Sprechen Sie uns in einer solchen Situation unbedingt darauf an.

Ob und welche Lösung möglich ist, hängt vom konkreten Arzneimittel, der Verordnung und der individuellen Situation ab.

Manchmal lässt sich eine Frage schnell klären. In anderen Fällen bestehen gesetzliche Vorgaben, die wir einhalten müssen.

Wichtig ist deshalb, nicht einfach unverrichteter Dinge nach Hause zu gehen, sondern gemeinsam mit uns zu besprechen, wie die weitere Versorgung organisiert werden kann.

Warum diese Kontrollen gerade für Patienten wichtig sind

Viele der Sicherheitsmechanismen unseres Gesundheitssystems fallen erst dann auf, wenn sie einmal zu einer Verzögerung führen.

Solange alles eindeutig ist, merkt ein Patient normalerweise nichts davon, dass ein Rezept in der Apotheke geprüft wurde.

Das Medikament wird herausgesucht, gegebenenfalls werden Wechselwirkungen oder andere pharmazeutische Aspekte kontrolliert, Sie erhalten die notwendigen Hinweise zur Anwendung und nehmen Ihr Arzneimittel mit.

Erst wenn eine Frage auftaucht, wird der Prüfprozess plötzlich sichtbar.

Dann kann schnell der Eindruck entstehen, die Apotheke mache aus einer einfachen Sache unnötig ein Problem.

Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.

Die Kontrolle ist Teil des Sicherheitsnetzes, das verhindern soll, dass vermeidbare Fehler bis zum Patienten gelangen.

Apotheke und Arztpraxis arbeiten dabei nicht gegeneinander

Eine Rückfrage bedeutet auch nicht, dass wir die Entscheidung der Ärztin oder des Arztes grundsätzlich anzweifeln.

Ärztinnen und Ärzte betrachten eine Therapie vor allem aus diagnostischer und medizinischer Sicht. Apothekerinnen und Apotheker bringen ihre besondere Expertise rund um Arzneimittel, Dosierungen, Darreichungsformen, Wechselwirkungen und die praktische Arzneimittelversorgung ein.

Diese Kompetenzen ergänzen sich.

Deshalb ist ein kurzes Gespräch zwischen Arztpraxis und Apotheke häufig genau das, was ein gutes Gesundheitssystem auszeichnet.

Jemandem fällt etwas auf, man spricht miteinander und anschließend ist eindeutig geklärt, was für den Patienten vorgesehen ist.

Diskretion gehört für uns selbstverständlich dazu

Gerade beim Thema Rezeptfälschungen ist mir noch ein weiterer Punkt wichtig.

Wenn wir zu einer Verordnung eine Frage haben, versuchen wir, damit möglichst diskret umzugehen.

Eine ungewöhnliche Verschreibung ist kein Grund, einen Menschen vor anderen Kunden unter Verdacht zu stellen.

Und selbst wenn wir ernsthafte Zweifel haben, muss zunächst geklärt werden, was tatsächlich dahintersteht.

Im Apothekenalltag begegnen uns Menschen in sehr unterschiedlichen gesundheitlichen und persönlichen Situationen. Vertrauen und Diskretion gehören deshalb für mich genauso zu einer guten pharmazeutischen Versorgung wie die fachliche Prüfung selbst.

Was Sie aus einer Rückfrage Ihrer Apotheke mitnehmen sollten

Wenn wir Sie also das nächste Mal bitten, einen Moment zu warten, weil wir Ihre Arztpraxis kontaktieren möchten, bedeutet das zunächst nur eines:

Wir haben eine Frage, die wir vor der Arzneimittelabgabe eindeutig klären möchten.

Meistens steckt dahinter etwas völlig Alltägliches.

Vielleicht geht es um eine Dosierung, eine Wirkstärke oder eine andere Angabe auf der Verordnung.

Manchmal liegt tatsächlich ein Fehler vor, den Arztpraxis und Apotheke gemeinsam korrigieren können.

Und in seltenen Fällen kann auch die Frage eine Rolle spielen, ob eine Verordnung echt und unverändert ist.

Rezeptfälschungen gehören damit durchaus zu den Situationen, auf die Apotheken achten müssen. Sie sind aber eben nur einer von vielen Gründen, warum wir ein Rezept genauer betrachten oder eine Arztpraxis kontaktieren.

Mein Fazit als Apothekerin

Als Apothekerin verstehe ich sehr gut, dass Sie Ihr verordnetes Medikament möglichst unkompliziert erhalten möchten.

Genau das möchten wir ebenfalls.

Gleichzeitig tragen wir Verantwortung dafür, dass ein Arzneimittel auf einer eindeutigen Verordnung und unter pharmazeutisch vertretbaren Bedingungen abgegeben wird.

Deshalb prüfen wir.

Deshalb fragen wir manchmal nach.

Und deshalb geben wir ein Arzneimittel bei einer relevanten Unklarheit nicht einfach auf Verdacht ab.

Dass Rezeptfälschungen vorkommen, ist ein Teil dieser Verantwortung. Viel häufiger geht es bei einer Rückfrage allerdings um ganz alltägliche Fragen rund um eine ärztliche Verordnung.

Wenn Sie also einmal erleben, dass wir wegen Ihres Rezepts beim Arzt anrufen, müssen Sie sich deshalb nicht automatisch Sorgen machen.

Häufig verbirgt sich dahinter lediglich ein kurzer Abstimmungsbedarf.

Und manchmal zeigt sich gerade an einem solchen Telefonat etwas, das im Apothekenalltag ansonsten kaum sichtbar ist:

Ein Rezept wird bei uns nicht einfach abgearbeitet. Wir schauen hin.

Denn am Ende geht es nicht um ein Formular oder einen Datensatz, sondern um Ihre sichere Arzneimittelversorgung.

Ihre Katharina Zörb
Apothekerin und Inhaberin der Schöffen-Apotheke


Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die Arzneimittelabgabe und die Prüfung ärztlicher Verordnungen in Apotheken. Er ersetzt keine individuelle medizinische oder pharmazeutische Beratung. Bei Fragen zu Ihrer Verordnung oder Medikation sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Erstmals veröffentlicht: 2. September 2026 Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026 Fachlich geprüft von: Katharina Zörb, Apothekerin

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