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E-Rezept, Medikationsliste und Medikationsplan

Warum eine digitale Medikamentenliste nicht automatisch Ihre tatsächliche Medikation kennt – und weshalb das gerade 2026 für Ihre Arzneimittelsicherheit wichtig wird

Das E-Rezept gehört für die meisten von uns inzwischen zum Alltag. Die Gesundheitskarte wird in der Apotheke eingelesen, das Rezept erscheint im System und das verordnete Medikament kann abgegeben werden.

Gleichzeitig gibt es die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Darin befindet sich für viele gesetzlich Versicherte bereits eine elektronische Medikationsliste. Und im Sommer 2026 hat die Pilotierung der nächsten Ausbaustufe begonnen, bei der zusätzlich der elektronische Medikationsplan eine deutlich größere Rolle spielen soll. E-Rezept, Medikationsliste und Medikationsplan sollen künftig stärker miteinander verbunden werden.

Das klingt zunächst so, als müsste Ihre Apotheke inzwischen eigentlich ganz genau wissen, welche Medikamente Sie einnehmen.

Doch genau das ist ein Missverständnis.

Denn zwischen

„Dieses Arzneimittel wurde verordnet“,
„dieses Arzneimittel wurde in einer Apotheke abgegeben“

und

„dieses Arzneimittel nimmt der Patient momentan tatsächlich so ein“

besteht ein entscheidender Unterschied.

Und dieser Unterschied kann für Ihre Gesundheit wichtig sein.

Ein einfaches Beispiel

Stellen wir uns eine Patientin vor, die morgens einen Blutdrucksenker und abends einen zweiten einnimmt.

Vor einigen Monaten hat ihre Ärztin zusätzlich ein weiteres Präparat ausprobiert. Wegen Schwindel wurde dieses Medikament aber schon nach wenigen Tagen wieder abgesetzt.

Außerdem nimmt die Patientin gelegentlich Ibuprofen gegen Rückenschmerzen. In der Drogerie hat sie sich ein Magnesiumpräparat gekauft, und ein pflanzliches Mittel nimmt sie seit einiger Zeit auf Empfehlung einer Bekannten.

In ihrer elektronischen Medikationsliste können mehrere ärztlich verordnete und per E-Rezept abgegebene Arzneimittel auftauchen.

Doch daraus lässt sich nicht automatisch erkennen:

  • welches davon tatsächlich noch eingenommen wird,
  • welches längst abgesetzt wurde,
  • ob die verordnete Dosierung inzwischen verändert wurde,
  • welche frei verkäuflichen Arzneimittel verwendet werden,
  • welche Nahrungsergänzungsmittel hinzukommen,
  • ob Medikamente nur bei Bedarf genommen werden,
  • ob ein Präparat wegen Nebenwirkungen gar nicht mehr verwendet wird.

Genau deshalb bleibt das Gespräch in der Apotheke trotz Digitalisierung so wichtig.

Die elektronische Medikationsliste: sehr hilfreich – aber keine vollständige Wahrheit

Die elektronische Medikationsliste, kurz eML, ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte.

Dort werden Arzneimittel erfasst, die elektronisch verordnet beziehungsweise über E-Rezepte abgegeben wurden. Dadurch entsteht eine chronologische Medikationshistorie. Für Ärzte und Apotheken kann das sehr hilfreich sein, weil beispielsweise frühere Verordnungen oder Arzneimittel anderer behandelnder Ärzte leichter sichtbar werden können.

Das ist ein großer Fortschritt.

Früher musste man sich bei einer Beratung häufig vollständig darauf verlassen, dass Patienten sämtliche Arzneimittel aus dem Gedächtnis aufzählen konnten oder einen aktuellen Papier-Medikationsplan dabeihatten.

Nun können digitale Informationen helfen, Zusammenhänge schneller zu erkennen.

Aber eine Medikationsliste beantwortet zunächst vor allem die Frage:

Was wurde verordnet und abgegeben?

Sie beantwortet nicht zuverlässig die Frage:

Was nimmt dieser Mensch heute tatsächlich ein?

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Ein eingelöstes Rezept bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament genommen wird

Ein Arzneimittel kann beispielsweise abgegeben worden sein und später vom Arzt wieder abgesetzt werden.

Vielleicht traten Nebenwirkungen auf.

Vielleicht wurde die Dosierung geändert.

Vielleicht sollte ein Medikament nur für zehn Tage angewendet werden.

Vielleicht besitzt der Patient noch eine Packung zu Hause, verwendet sie aber nicht mehr.

Oder ein Medikament wurde zwar verordnet, aber nach dem Lesen des Beipackzettels nie begonnen.

Eine digitale Abgabehistorie kann diese Situationen nicht automatisch richtig interpretieren.

Umgekehrt gibt es Arzneimittel, die für die Beurteilung einer Therapie wichtig sein können, obwohl sie ursprünglich gar nicht auf einem klassischen E-Rezept erschienen sind.

Besonders wichtig: Selbstmedikation

Gerade bei Arzneimitteln, die ohne Rezept gekauft werden, liegt eine der größten Informationslücken.

Viele Menschen unterscheiden gedanklich zwischen „richtigen Medikamenten vom Arzt“ und frei verkäuflichen Präparaten.

Pharmazeutisch ist diese Trennung jedoch häufig nicht sinnvoll.

Denn auch ein rezeptfreies Arzneimittel hat eine Wirkung – und kann deshalb Nebenwirkungen und Wechselwirkungen verursachen.

Ein klassisches Beispiel sind Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Diclofenac.

Wer bestimmte Blutdruckmedikamente, entwässernde Arzneimittel, Gerinnungshemmer oder andere Medikamente einnimmt, sollte zusätzliche Schmerzmittel nicht einfach als vollkommen unabhängige Selbstmedikation betrachten.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass rezeptfreie Schmerzmittel grundsätzlich problematisch sind.

Es bedeutet:

Die Gesamtmedikation entscheidet.

Und genau deshalb fragen wir in der Apotheke manchmal nach anderen Medikamenten, Erkrankungen oder zusätzlichen Präparaten, obwohl Sie eigentlich nur ein rezeptfreies Mittel kaufen möchten.

Diese Fragen sind kein unnötiger Umweg. Sie können Teil einer sinnvollen Sicherheitsprüfung sein.

Auch „pflanzlich“ bedeutet nicht automatisch „wechselwirkungsfrei“

Ähnliches gilt für pflanzliche Arzneimittel.

„Pflanzlich“ wird häufig mit „mild“ oder „kann sich mit nichts vertragen“ gleichgesetzt. Das ist medizinisch und pharmazeutisch nicht grundsätzlich richtig.

Pflanzliche Wirkstoffe können ebenfalls relevante Wirkungen haben – sonst würden sie schließlich nicht eingesetzt.

Und wenn ein Stoff eine Wirkung besitzt, kann er unter Umständen auch die Wirkung anderer Arzneimittel beeinflussen.

Deshalb sollten Sie Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke bei einer Medikationsprüfung auch pflanzliche Arzneimittel nennen.

Das gilt besonders dann, wenn Sie mehrere Medikamente dauerhaft einnehmen.

Und was ist mit Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln?

Auch hier lohnt sich eine differenzierte Betrachtung.

Nicht jedes Vitaminpräparat verursacht Wechselwirkungen. Und selbstverständlich ist auch nicht jedes Nahrungsergänzungsmittel problematisch.

Trotzdem können bestimmte Mineralstoffe und andere Präparate die Aufnahme oder Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen.

Manchmal entscheidet beispielsweise bereits der Abstand zwischen zwei Einnahmen darüber, ob ein Arzneimittel optimal aufgenommen wird.

Deshalb gehört zu einer wirklich guten Medikationsübersicht nicht nur:

„Welche Tabletten hat der Arzt verschrieben?“

Sondern auch:

„Was nehmen Sie darüber hinaus regelmäßig ein?“

Dazu können je nach Situation auch Tropfen, Sprays, Inhalatoren, Cremes, Pflaster, pflanzliche Präparate oder Nahrungsergänzungsmittel gehören.

Was ändert sich 2026 mit dem elektronischen Medikationsplan?

Hier wird es besonders interessant.

Die elektronische Medikationsliste und ein elektronischer Medikationsplan, kurz eMP, sind nämlich nicht dasselbe.

Die Medikationsliste ist im Wesentlichen eine Historie der elektronischen Verordnungs- und Abgabedaten.

Der elektronische Medikationsplan soll dagegen stärker die Frage beantworten:

Welche Medikamente sollen aktuell angewendet werden – und wie?

In der derzeit pilotierten nächsten Ausbaustufe sollen E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischer Medikationsplan enger miteinander verzahnt werden. Auch strukturierte Dosierungsinformationen und Ergänzungen der Medikationsdaten sind vorgesehen. Ärztinnen, Ärzte und Apotheker sollen den elektronischen Medikationsplan künftig pflegen beziehungsweise aktualisieren können.

Das ist für die Arzneimittelsicherheit ein wichtiger Schritt.

Denn ein guter Medikationsplan sollte eben nicht nur zeigen, dass irgendwann einmal ein Medikament abgegeben wurde.

Er sollte möglichst verständlich darstellen:

  • welches Arzneimittel aktuell verwendet wird,
  • in welcher Stärke,
  • in welcher Dosierung,
  • zu welchen Zeitpunkten,
  • ob eine Behandlung pausiert wurde,
  • und welche Medikamente nicht mehr Teil der aktuellen Therapie sind.

Wichtig ist allerdings: Im August 2026 befindet sich diese nächste Ausbaustufe noch in der Pilotierung.

Man sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass sämtliche neuen Funktionen bereits bei jeder Arztpraxis und jeder Apotheke im normalen Alltag vollständig zur Verfügung stehen. Die Pilotierung der entsprechenden ePA-Ausbaustufe startete am 15. Juli 2026.

Kann meine Apotheke einfach meine gesamte Patientenakte lesen?

Auch hierzu gibt es viele Missverständnisse.

Nein, eine Apotheke erhält nicht einfach unbegrenzt und ohne Anlass Zugriff auf sämtliche Gesundheitsdaten eines Menschen.

Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte kann eine Apotheke im bestehenden Behandlungskontext eine Zugriffsberechtigung auf die ePA erhalten. Die standardmäßige Berechtigung beträgt derzeit drei Kalendertage – den Tag des Einlesens plus zwei weitere Tage. Versicherte können Berechtigungen außerdem über ihre ePA-Einstellungen steuern.

Für die Nutzung der ePA gelten zudem verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten.

Versicherte können beispielsweise der ePA insgesamt widersprechen, den Zugriff bestimmter Einrichtungen beschränken oder bestimmte Funktionen des digital gestützten Medikationsprozesses einschränken.

Die ePA ist also kein System nach dem Prinzip:

„Einmal Gesundheitskarte zeigen und jede Apotheke weiß für immer alles über mich.“

Warum ist eine möglichst vollständige Medikamentenübersicht überhaupt so wichtig?

Mit jedem zusätzlichen Arzneimittel wird eine Therapie nicht automatisch gefährlich.

Aber sie wird komplexer.

Mögliche Fragen sind beispielsweise:

Passen die Arzneimittel zueinander?

Gibt es eine Doppelmedikation?

Sind Einnahmezeitpunkte sinnvoll?

Kann ein Präparat die Wirkung eines anderen verstärken oder abschwächen?

Wird ein Medikament möglicherweise noch eingenommen, obwohl es inzwischen ersetzt wurde?

Gibt es Schwierigkeiten bei der Anwendung eines Inhalators?

Werden Medikamente wegen Nebenwirkungen eigenständig ausgelassen?

Wurde bei mehreren Ärzten möglicherweise jeweils ein ähnliches Arzneimittel verordnet, ohne dass die gesamte Medikation bekannt war?

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Arzneimitteltherapiesicherheit deshalb 2026 erneut besonders in den Fokus genommen. Im aktuellen Aktionsplan 2026–2029 wird unter anderem der digital gestützte Medikationsprozess weiterentwickelt. Das Ministerium geht davon aus, dass jährlich schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen auf Medikationsfehler zurückzuführen sind, von denen viele vermeidbar wären.

Hinter dem etwas sperrigen Begriff Arzneimitteltherapiesicherheit steckt deshalb eine sehr einfache Frage:

Bekommt der richtige Patient das richtige Medikament in der richtigen Dosierung und wendet er es richtig an – ohne vermeidbare Risiken durch andere Medikamente?

Was Sie selbst für eine sichere Medikation tun können

Digitalisierung kann viel verbessern. Aber die wichtigste Informationsquelle bleiben häufig Sie selbst.

Wenn Sie mehrere Arzneimittel verwenden, helfen uns einige einfache Angaben enorm.

1. Sagen Sie uns auch, was Sie ohne Rezept einnehmen

Dazu gehören beispielsweise Schmerzmittel, Schlaf- oder Beruhigungsmittel aus der Selbstmedikation, pflanzliche Arzneimittel und regelmäßig eingenommene Nahrungsergänzungsmittel.

2. Erwähnen Sie Medikamente, die Sie nicht mehr nehmen

Auch das ist eine wichtige Information.

Wenn ein Präparat wegen Nebenwirkungen abgesetzt wurde oder Ihr Arzt die Therapie geändert hat, sagen Sie uns das bei einer Medikationsberatung.

3. Nennen Sie Änderungen der Dosierung

„Eine Tablette täglich“ und „eine halbe Tablette jeden zweiten Tag“ sind pharmazeutisch zwei sehr unterschiedliche Informationen.

4. Vergessen Sie Bedarfsmedikamente nicht

Ein Arzneimittel muss nicht täglich genommen werden, um relevant zu sein.

Schmerzmittel, Migränemittel, Schlafmittel oder andere Bedarfsmedikamente können ebenfalls eine Rolle spielen.

5. Bringen Sie im Zweifel Ihre Packungen mit

Gerade bei vielen Medikamenten ist das oft einfacher als der Versuch, sich komplizierte Namen und Wirkstärken zu merken.

Ein Foto der Packung kann in manchen Situationen ebenfalls hilfreich sein.

„Aber die Apotheke sieht doch meine Medikamente im Computer“

Dieser Satz fällt inzwischen häufiger.

Und er ist teilweise richtig.

Wir verfügen heute über deutlich bessere digitale Möglichkeiten als noch vor wenigen Jahren.

Aber der Computer weiß nicht automatisch,

dass Sie die Tablette morgens regelmäßig vergessen,

dass der Kardiologe ein Medikament gestern abgesetzt hat,

dass Sie zusätzlich jeden Abend ein rezeptfreies Präparat nehmen,

dass Sie Ihr Spray anders anwenden als vorgesehen

oder dass Sie wegen Schwindel selbstständig nur noch die halbe Dosis verwenden.

Digitale Daten können eine gute Beratung unterstützen. Sie ersetzen das Gespräch nicht.

Vielleicht wird gerade darin die eigentliche Stärke der neuen Systeme liegen:

Nicht darin, Apothekerinnen und Apotheker zu ersetzen, sondern darin, uns für das persönliche Gespräch eine bessere Informationsgrundlage zu geben.

Besonders sinnvoll bei fünf oder mehr Dauermedikamenten

Viele gesetzlich Versicherte wissen außerdem nicht, dass es bereits heute eine besondere pharmazeutische Dienstleistung für Menschen mit umfangreicher Dauermedikation gibt.

Wer mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel beziehungsweise Inhalativa dauerhaft einnimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation haben.

Dabei wird die tatsächliche Gesamtmedikation systematisch erfasst und unter anderem auf Doppelmedikationen, Wechselwirkungen, Anwendungsprobleme und weitere arzneimittelbezogene Probleme geprüft. Auch die Selbstmedikation wird dabei berücksichtigt.

Die Leistung kann grundsätzlich alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden; bei erheblichen Änderungen der Dauermedikation kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen auch früher eine erneute Beratung möglich sein.

Gerade hier zeigt sich sehr schön, warum eine reine Liste abgegebener Medikamente nicht ausreicht.

Für eine solche Beratung ist entscheidend, was Sie wirklich anwenden.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Nehmen wir an, ein Patient verwendet dauerhaft:

  • zwei Blutdruckmedikamente,
  • einen Blutverdünner,
  • ein Medikament gegen Diabetes,
  • einen Cholesterinsenker.

Damit haben wir bereits fünf Dauermedikamente.

Nun kauft er wegen Knieschmerzen zusätzlich ein rezeptfreies Schmerzmittel.

Außerdem nimmt er ein Nahrungsergänzungsmittel und hat zu Hause noch Tabletten aus einer früheren Behandlung.

Die pharmazeutisch entscheidende Frage lautet jetzt nicht:

„Welche fünf Medikamente stehen im digitalen System?“

Sondern:

„Welche Mittel gelangen tatsächlich zusammen in diesen Patienten?“

Erst wenn wir diese Frage beantworten können, lässt sich die Gesamtsituation vernünftig beurteilen.

Digitalisierung macht Arzneimitteltherapie nicht automatisch sicher – aber sie kann sie sicherer machen

E-Rezept, elektronische Patientenakte, Medikationsliste und elektronischer Medikationsplan sind keine vier verschiedenen Namen für dasselbe System.

Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Vereinfacht gesagt:

Das E-Rezept übermittelt eine konkrete Verordnung.

Die elektronische Medikationsliste dokumentiert elektronisch verordnete und abgegebene Arzneimittel.

Der elektronische Medikationsplan soll zunehmend die aktuelle, tatsächlich geplante Therapie einschließlich wichtiger Anwendungsinformationen abbilden.

Und die pharmazeutische Beratung bringt diese digitalen Informationen mit dem zusammen, was im wirklichen Leben passiert.

Erst daraus entsteht ein möglichst vollständiges Bild.

Unser Rat aus der Schöffen Apotheke

Wenn Sie regelmäßig mehrere Arzneimittel einnehmen, verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf, dass jede behandelnde Stelle automatisch über sämtliche Medikamente und Änderungen informiert ist.

Halten Sie Ihre Medikation möglichst aktuell und sprechen Sie Änderungen offen an.

Und wenn Sie bei einem rezeptfreien Präparat gefragt werden:

„Welche Medikamente nehmen Sie sonst noch?“

dann ist das keine Formalität.

Es kann eine der wichtigsten Fragen des Beratungsgesprächs sein.

Denn am Ende geht es nicht darum, möglichst viele digitale Daten zu sammeln.

Es geht darum, aus den richtigen Informationen die richtige Entscheidung für Ihre Arzneimitteltherapie zu treffen.

Und dabei möchten wir Sie in der Schöffen Apotheke unterstützen.

Quellen

  1. Informationen zur Pilotierung des digital gestützten Medikationsprozesses und zu den Widerspruchsmöglichkeiten der ePA — gematik
  2. Informationen zur elektronischen Patientenakte und zur erweiterten Medikationsberatung — ABDA
  3. Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit 2026–2029 — Bundesministerium für Gesundheit
Erstmals veröffentlicht: 18. August 2026 Zuletzt aktualisiert: 27. August 2026

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